Ausländer_innen, die bereits seit vielen Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, können die Einbürgerung beantragen. In der Regel müssen sie dafür ausreichende Deutschkenntnisse haben und ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können. In der Regel müssen sie die alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Deutschland erlaubt allerdings eine doppelte Staatsbürgerschaft für Staatsagehörige der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, bei allen anderen Ländern müssen besondere Voraussetzungen vorliegen und es muss eine Genehmigung eingeholt werden.