Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Behinderung

Assistenz

Der Begriff Assistenz steht für Beistand, Mithilfe oder Unterstützung. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenz, wenn sie ohne diese Hilfe nicht am gesellschaftlichen, familiären oder Arbeitsleben teilnehmen können. Assistenz gibt es für Schule, Arbeitsplatz, Pflege, Kinderbetreuung, Unterstützung im Haushalt oder Freizeitgestaltung.

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Behinderung