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Glossar: Behinderung

Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung wird durch einen Arzt festgestellt. Er untersucht den Menschen und prüft, wie groß die Beeinträchtigungen sind. Ab einem Grad der Behinderung von 50 spricht man von Schwerbehinderung. Wer so eingestuft wird, hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Damit sind bestimmte Rechte wie ein besonderer Kündigungsschutz verbunden. Außerdem erhalten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis spezielle Vergütungen. Sie müssen zum Beispiel keine Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen und können Busse und Bahnen günstiger oder sogar kostenlos nutzen.

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