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Glossar: Behinderung

Integrationsbetrieb

Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen nur wenig behinderte Menschen eine Stelle. Eine Ausnahme bilden die rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Integrationsbetriebe. Sie stehen im Wettbewerb mit anderen Firmen und beschäftigen dabei 25 und 50 Prozent Menschen mit Behinderungen. Diese werden speziell gefördert und weitergebildet. Ziel bleibt, dass die behinderten Mitarbeiter auch in anderen Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Stelle finden. Somit bilden Integrationsbetriebe eine Brücke zwischen den Arbeitsplätzen in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Um wirtschaftlich bestehen zu können, erhalten Integrationsbetriebe von den Integrationsämtern einen finanziellen Ausgleich für jede schwerbehinderte Person, die dort arbeitet.

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