Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache. Doch oft wird ihnen das das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbst für sich zu entscheiden. Der Gesetzgeber sieht das anders. Er will, dass alle Menschen selbst über ihr Leben bestimmen und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Behinderte Menschen benötigen dazu in manchen Punkten eine besondere Unterstützung. Wie die aussehen kann, steht im Sozialgesetzbuch IX. Darin ist zum Beispiel auch das persönliche Budget festgeschrieben, mit dem behinderte Menschen selbst entscheiden können, wer ihnen wann und in welchem Umfang hilft.
Selbst bestimmen, wer wie hilft
Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit haben Anspruch auf das Persönliche Budget. Damit bestimmen sie als Expertinnen und Experten in eigener Sache, welche Hilfe sie von welchem Anbieter beziehen wollen.
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Selbstbestimmung und Teilhabe: ja - aber wie?
Die Behindertenhilfe hat sich in den letzten Jahren auf den Weg in Richtung Inklusion gemacht. Sie muss künftig individuelle Hilfesettings für die besonderen Bedürfnisse des einzelnen Menschen mit Behinderung anbieten.
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Beratung bei Behinderung und psychischer Beeinträchtigung
Wir beraten Sie kompetent und vertraulich zu Ihren Fragen zu selbstbestimmter Lebensführung sowie zur Selbsthilfe in den Lebensbereichen Arbeiten, Wohnen, Bildung und Freizeit. Sie bekommen kostenfrei und schnell Auskunft.
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Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unseren Beraterinnen und Beratern immer wieder gestellt werden. Klicken Sie auf den Pfeil hinter der Frage, um die Antwort zu lesen.
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Menschen mit Behinderung – Wohnen, leben, arbeiten
Eine Behinderung beeinflusst das Leben, aber sie ist nicht immer entscheidend. Mit geeigneter Unterstützung können viele behinderte Menschen ihren Alltag sehr gut meistern. Als Caritas haben wir uns dazu verpflichtet möglichst viel ...
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Arbeitskreis Unterstützte Kommunikation
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