Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Mitarbeitervertretung des Caritasverbands Ruhr-Mitte vertritt die Interessen der Mitarbeiter/-innen gegenüber dem Dienstgeber. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung, die für jeweils vier Jahre von den Mitarbeitern/-innen des Bochumer Caritasverbands gewählt werden, regelt die Mitarbeitervertretungsordnung für die Diözese Essen (MAVO). Weiterhin ist die MAV durch die Grundordnung des kirchlichen Dienstes sowie den Paragrafen 1 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) legitimiert.
Grundlagen der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt (§§ 4, 21, 22).
- MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 26).
- MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27).
- MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39).
Aufgaben der Mitarbeitervertretung (MAV)
- Allgemeine Aufgaben wie zum Beispiel Maßnahmen anregen, Anregungen und Beschwerden weiterleiten, die Belange älterer, ausländischer und schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick haben, sich für Arbeitsschutz einsetzen und auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hinwirken
- Konkrete Aufgaben wie Mitberatung bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, Mitberatung bei Kündigungen, Zustimmung bei Einstellungen und anderen persönlichen Angelegenheiten und Angelegenheiten der Dienststelle
- Als besondere Aufgaben hat die MAV ein Antragsrecht und kann mit dem Dienstgeber Dienstvereinbarungen treffen.