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Glossar: Behinderung

Integrationsamt

Hauptaufgabe der Integrationsämter ist die Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben. Diese erfolgt über eine persönliche Beratung und die Bereitstellung von technischen oder anderen Hilfen. Auch die Arbeitgeber und Gewerkschaften erhalten eine Beratung, wenn es darum geht einen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen einzurichten. Die Integrationsämter müssen eingeschaltet werden, wenn einem schwerbehinderten Menschen gekündigt werden soll. Außerdem ziehen sie die Ausgleichsabgabe ein. Die müssen Firmen bezahlen, wenn sie die gesetzliche Quote der Beschäftigung von schwerbehinderten Personen nicht erfüllen.

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