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Glossar: Sozialrecht

Niedriglohn

"Niedrig" ist ein Lohn, wenn er selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um die Existenz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu sichern.

Niedriglöhne sind Stundenlöhne, die unterhalb von zwei Dritteln des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns liegen.

Für Menschen mit Familienverantwortung kann trotz Vollzeitjob ein Niedriglohn ein akutes Armutsrisiko bedeuten.

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