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Glossar: Sozialrecht

Mehrbedarf

Menschen in bestimmten Lebenslagen erhalten im Rahmen des Bürgergeldes  neben dem Regelbedarf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihren erhöhten Bedarf (sogenannten  Mehrbedarf, § 21 SGB II).  Mit dem Mehrbedarf sollen typischerweise auftretende Bedarfssituationen abgedeckt werden, die nicht bei der Regelleistung berücksichtigt werden. Es werden folgende Mehrbedarfe unterschieden:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter,
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende,
  • Mehrbedarf für Personen mit einer Behinderung,
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung,
  • Mehrbedarf für unabweisbaren, besonderen Bedarf,
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.
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