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Glossar: Sozialrecht

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, auf die jene Haushalte einen Rechtsanspruch haben, deren Wohnkosten so hoch sind, dass sie sie aufgrund ihres geringen Einkommens fast nicht mehr tragen können. Es wird als Zuschuss an die Menschen ausbezahlt, die oberhalb der Grundsicherung liegen, also kein Bürgergeld (früher Hartz IV) oder andere Sozialleistungen beziehen. Ziel dieser Leistung ist es, dass Menschen mit wenig Geld in ihren Wohnungen bleiben können. Unter den Beziehern des Wohngeldes sind viele Rentnerinnen und Rentner.

Seit 2023 gibt es das WohngeldPlus, mit dem auch Heizkosten bezuschusst werden. Damit die Verwaltung keine Heizkostenabrechnungen prüfen muss, geschieht dies in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Mit der Reform wurden auch die Einkommensgrenzen deutlich angehoben, sodass viel mehr Menschen Anspruch auf das Wohngeld haben.

Die voraussichtliche Höhe des Wohngelds lässt sich online mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums berechnen. Das Wohngeld muss bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden.

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