Bürgergeld sowie die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung müssen beantragt werden. Sie werden immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, den sogenannten Bewilligungszeitraum. Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen (z. B. bei schwankendem Arbeitslohn) Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (mit Ausnahme der Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ist kein förmlicher Antrag nötig, hier reicht es, wenn die Behörde Kenntnis von der Situation des Betroffenen erlangt.
Verwandte Einträge