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Glossar: Sozialrecht

Sanktionen

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, muss sich an bestimmte Pflichten halten. Wer sie verletzt, muss damit rechnen, dass seine/ihre Leistungen gemindert werden. 

Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger verletzt seine Pflicht, wenn er (obwohl schriftlich über die Folgen seines Handelns aufgeklärt)

  • sich weigert, sich eigenständig und aktiv um eine Arbeit zu bemühen,
  • sich weigert, eine ihm angebotene Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen oder fortzuführen
  • eine angebotene Maßnahme, die dazu dienen soll, ihn wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, nicht antreten will oder abbricht.

Die Sanktionen sind für unter 25-Jährige und über 25-Jährige unterschiedlich.

Wenn ein Arbeitslosengeld-II -Empfänger aufgefordert wird, beim Jobcenter persönlich vorzusprechen, muss er dieser Aufforderung nachkommen. Tut er dies nicht, wird das Arbeitslosengeld II um zehn Prozent gemindert.

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