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Glossar: Alter und Pflege, Sozialrecht

Pflegegeld

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden und ihre häusliche Pflege sichergestellt ist. Ob die Pflege tatsächlich sichergestellt ist, wird im Rahmen von Beratungsbesuchen von professionellen Pflegekräften im Auftrag der Pflegekasse überprüft.

Das Pflegegeld soll den Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, seiner Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (Beträge finden Sie in unserem Ratgeber zu den finanziellen Hilfen).

 

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