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Glossar: Schulden

Basiskonto

Seit Juni 2016 hat jede(r) das Recht auf ein Basiskonto. Das ist ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen: Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie Kartenzahlungen können ausgeführt werden.

Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, jedem/jeder Verbraucher(in) auf Antrag ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen.

Allerdings kann die Bank ausnahmsweise die Einrichtung eines Basiskontos verweigern, zum Beispiel wenn der Antragsteller schon ein Konto mit vergleichbaren Funktionen nutzen kann oder wenn das beantragte Konto gewerblich genutzt werden soll.

Mehr dazu auf caritas.de:
Häufig gestellte Fragen zum Basiskonto

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Schuldnerberatungen immer wieder gestellt bekommen. Mehr

Kein Konto? Was nun?

Franz-Josef Tenhagen berät als Chefredakteur der Zeitschrift „Finanztest“ Menschen, die Geld haben. Susanne Vetter berät Schuldner bei der Berliner Caritas. Zwei unterschiedliche Experten zu den heißen Fragen ums Girokonto für jedermann. Mehr

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