Bei der Lohnpfändung wird ein Teil des Lohnes beim Arbeitgeber beschlagnahmt. Sie ist ein häufig eingesetztes Mittel der Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger (z.B. Bank, Firma, Behörde…) beantragt dazu bei Gericht, dass der Lohn des Schuldners gepfändet wird. Hierzu muss der Gläubiger im Besitz eines Titels (z.B. Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, notarielle Urkunde) sein. Der Arbeitgeber ist zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet und muss den pfändbaren Anteil des Lohns an den Gläubiger abführen. In dieser Situation ist es ratsam, sich an eine Schuldnerberatung zur Unterstützung zu wenden.
Informationen zur Lohnpfändung und Lohnpfändungstabelle 2024
Das Faltblatt informiert, was bei einer bestehenden oder drohenden Lohnpfändung getan werden kann und enthält die ab 01.07.2024 gültigen Pfändungstabelle.
Häufig gestellte Fragen zur Kontopfändung
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Schuldnerberatungen immer wieder gestellt bekommen.
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Häufig gestellte Fragen zur Schuldnerberatung
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