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Glossar: Schulden

Außergerichtlicher Vergleich

Der außergerichtliche Vergleich ist eine Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Er wird notwendig, wenn man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, also überschuldet und zahlungsunfähig ist. Der Schuldner versucht zusammen mit den Gläubigern (also Personen, Firmen oder Institutionen, denen man Geld schuldet) einen Weg der Rückzahlung zu finden, der für alle Beteiligten von Vorteil ist. Zunächst ist es ratsam, sich eine Fachperson (Schuldnerberatung, Anwalt, Steuerberatung) zu suchen, die Unterstützung bieten kann. Zusammen mit dieser Person wird ein vollständiges Verzeichnis aller Gläubiger und Schulden erstellt. Entsprechend der persönlichen Finanzlage erarbeitet man dann einen Plan, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe die einzelnen Summen abbezahlt werden können. Dieser Plan wird allen Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger dem Zahlungsplan zu, kommt es zu einem Vergleich, der in einem Vertrag dokumentiert wird. Wird der Plan eingehalten, ist man schuldenfrei.

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