Werden Schulden nicht wie vereinbart zu einem bestimmten Termin bezahlt und bleiben Mahnungen erfolglos, kann der Gläubiger (beispielsweise eine Firma, Behörde oder Bank) bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung des Gläubigers zu Recht besteht oder die Höhe korrekt ist.
Der Mahnbescheid stellt eine Aufforderung dar, die geschuldete Summe zu bezahlen oder einen Widerspruch gegen diese Forderung einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids erfolgen. Das entsprechende Formular liegt dem Mahnbescheid bei. Bei Schwierigkeiten oder Fragen ist es ratsam, eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid bzw. ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?
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