Wer ein P-Konto hat, kann dieses im Rahmen eines festgelegten Freibetrags weiter nutzen, auch wenn das Konto gepfändet wird. Geldeingänge sind darauf bis zur Pfändungsfreigrenze pro Kalendermonat geschützt. Gegen Nachweise kann diese Grenze in bestimmten Fällen erhöht werden, beispielsweise bei Unterhaltsverpflichtungen.
Auf Antrag wandelt die Bank das Girokonto in ein P-Konto um.
Schuldnerberatung
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