Im Familienrecht sind die gesetzlichen Regelungen zu Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft festgeschrieben. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Zentrale Rechtsgrundlage bildet Artikel 6 des Grundgesetzes. Darin ist als Aufgabe des Staates festgelegt, die Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, ohne die Familienautonomie zu stören.
Die Familienberatung der Caritas
Erziehung, Familienleben, Kindergarten, Schule, Jugendliche in der Pubertät – wenn du zu diesen Themen Rat suchst, bist du hier richtig. Unsere Fachleute helfen dir individuell, vertraulich und kostenlos vor Ort oder in der Online-Beratung.
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Wenn zuhause alles zu viel wird
Für viele ist die Familie der wichtigste Ort. Um so mehr leiden sie, wenn das Zusammenleben schwierig wird und es zu Krisen kommt. Die Caritas unterstützt Partnerschaften und Familien auf vielfältige Weise.
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