Eltern müssen für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen. Wenn die Kinder bei den Eltern leben, leisten die Eltern meistens sogenannten Naturalunterhalt: Sie versorgen die Kinder unter anderem mit Essen und Kleidung. Daneben geben sie ihren Kindern in der Regel ein Taschengeld.
Wenn ein Vater oder eine Mutter nicht mit dem eigenen Kind zusammenlebt, muss er oder sie Unterhalt an das Kind bezahlen. Die Höhe des Unterhalts wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Die Sätze werden regelmäßig aktualisiert.
Die Pflicht, Unterhalt zu bezahlen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Wenn der Vater oder die Mutter, der/die Unterhalt bezahlen muss, das nicht tut, kann er/sie durch das Familiengericht dazu verurteilt werden.
Wenn Ehepartner getrennt leben, kann der Ehepartner, dessen Einkommen höher ist, verpflichtet sein, dem anderen Ehepartner Unterhalt zu zahlen. Auch nach einer Scheidung kann es eine Unterhaltspflicht geben.
Die Unterhaltspflicht ist zweiseitig. Auch Kinder können verpflichtet sein, ihren – hilfebedürftig gewordenen – Eltern Unterhalt zu zahlen.
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