Die Bestimmungen zum Mutterschutz sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten. Dieses gilt für Frauen, die zum Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es schützt schwangere Frauen und die Mütter vor Kündigung und dient dem Schutz von Mutter und Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz.
Es besteht ein Anrecht auf eine Mutterschutzfrist von 14 Wochen – sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit dürfen Frauen nicht beschäftigt werden.
Die Überwachung der Arbeitgeber bezüglich der Einhaltung von Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes erfolgt durch die Aufsichtsbehörden (je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten).
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