Eltern, die auf Zeit aus ihrem Beruf aussteigen, um ihre Kinder zu betreuen, erhalten Elterngeld als staatliche Unterstützung. Es soll ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen, ohne dass die Familie starke finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Mit Einführung des Elterngeld Plus (mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit) haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen Elterngeld Plus und Basis-Elterngeld zu wählen oder beides zu kombinieren.
- Basis-Elterngeld ("das alte Elterngeld") wird an Mutter oder/und Vater für maximal 14 Monate gezahlt, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren. Beide Eltern können den Zeitraum untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen; zwei weitere Monate (so genannte Partnermonate) gibt es, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld bezieht.
Das Elterngeld ist einkommensabhängig (65% des Nettoeinkommens) und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Nicht Erwerbstätige wie z.B. Studierende erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.
Bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird das Elterngeld seit 1. Januar 2011 voll als Einkommen angerechnet, sofern der betreuende Elternteil vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat.
- Elterngeld Plus richtet sich vorwiegend an Eltern, die nach der Geburt bald in den Beruf zurückkehren und in Teilzeit arbeiten möchten. Es beträgt maximal die Hälfte des Elterngeld-Betrags, der Eltern ohne Teilzeit-Einkommen nach der Geburt zustünde.
Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei Elterngeld-Plus-Monate.
Der Partnerschaftsbonus will Eltern ermutigen, sich für eine symmetrisch-partnerschaftliche Zeit-aufteilung zu entscheiden: Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus.
Die Elternzeit-Regelungen können von zusammenlebenden Eltern ebenso wie von Alleinerziehenden genutzt werden.
Neben dem Elterngeld hat jeder Elternteil Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Auch diese wurde flexibilisiert: Zwei Jahre Elternzeit können im Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
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Das Elterngeld
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