Kinder und Jugendliche haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört und eingebunden zu werden.
Damit einher geht die Verpflichtung, bei allen (!) Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, ihre Meinung einzuholen und zu berücksichtigen.
Beispiele sind ihre Mitsprache in Hilfeplangesprächen, in Schulangelegenheiten, bei kommunalen Entscheidungen (z.B. in Bauplanungsverfahren), in ausländerrechtlichen Verfahren, ihre Anhörung in Sorgerechtsverfahren und vieles mehr.
Beteiligung bedeutet auch, dass Kinder ein Recht auf volle Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben haben. Der Staat ist daher auch verpflichtet, geeignete Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung und für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung bereitzustellen.
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