Ein Verein erhält die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Vereinsregister. Bei Stiftungen erfolgt dies durch die staatliche Anerkennung vonseiten der zuständigen Stiftungsbehörde.
Rechtsfähige Stiftungen sind juristische Personen, sie werden auch als selbständige Stiftungen bezeichnet.
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten. Mehr