Erbschaften oder Vermächtnisse an als gemeinnützig anerkannte Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer vollständig befreit. Die Stiftung erhält das Vermögen im Unterschied zu anderen Erb(inn)en und Vermächtnisnehmer(inne)n in voller Höhe.
Hat ein Erbe die mit Erbschaftsteuer belastete Erbschaft bereits angenommen und überträgt sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Tod des Erblassers / der Erblasserin einer gemeinnützigen Stiftung, erlischt die bereits mit der Annahme der Erbschaft entstandene Erbschaftsteuerpflicht wieder.
Helfen auf besondere Art: Gründen Sie eine Stiftung
Eine eigene Stiftung zu gründen oder eine bestehende Stiftung zu unterstützen bedeutet, Sie hinterlassen eine nachhaltige Spur der Menschlichkeit auf diesem Planeten.
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Mit Ihrem Testament helfen und gemeinnützig Vererben
Ein Testament zu machen, bedeutet Verantwortung zu übernehmen für den eigenen Nachlass und die Menschen, die man zurücklassen wird. Ihr Nachlass kann auch Menschen in Not zugutekommen.
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