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Glossar: Glossar „Stiftungen”

Erbschaft

Bei einer Erbschaft erhalten die Erb(inn)en durch Testament oder aufgrund gesetzlicher Regelungen das gesamte Vermögen (wie auch sämtliche Verbindlichkeiten) des Erblassers/der Erblasserin nach dessen/deren Tod (Gesamtrechtsnachfolge).

Im Unterschied zum Vermächtnis enthält die Erbschaft alle Rechtsverhältnisse des Erblassers: Dazu gehören Rechte wie Mieteinnahmen für ein Gebäude ebenso wie Schulden oder sonstige vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen wie beispielsweise Steuernachzahlungen.

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