Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Haft

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt werden übernommen, 15 Euro sind als Eigenleistung zu zahlen.

Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen.

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren sind nicht abgedeckt (siehe aber: "Prozesskostenhilfe").

Beratungshilfe kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden und ist immer sinnvoll, wenn ein Verfahren ansteht.

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