Bei Pflichtverstößen eines/einer Gefangenen können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Zu den Pflichten gehört zum Beispiel, dass der/die Strafgefangene arbeiten muss, nur erlaubte Dinge besitzen darf und die Hausordnung einhält.
Disziplinarmaßnahmen sind zum Beispiel: Der tägliche Aufenthalt im Freien wird eingeschränkt, der/die Gefangene erhält keine Bücher oder Zeitungen mehr und darf nicht Radio hören oder fernsehen.
In gravierenden Fällen kann ein Arrest angeordnet werden.
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