Hafturlaub kann im Umfang von bis zu 21 Tagen im Jahr gewährt werden. Zusätzlich kann der/die Gefangene zur Vorbereitung seiner/ihrer Entlassung Sonderurlaub im Umfang von bis zu einer Woche erhalten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dem/der Gefangenen aus wichtigem Anlass (wie schwerwiegende Erkrankung oder Tod eines Angehörigen) Ausgang zu gewähren oder ihn/sie bis zu sieben Tagen zu beurlauben.
Lebenslänglich Verurteilte bekommen erst nach zehn Jahren Haft zum ersten Mal Urlaub.
Begleitung für Haftentlassene
Die Entlassung soll eine neue Chance sein. Die Vergangenheit wird nicht gelöscht, aber eine neue Seite aufgeschlagen. Nutzen Strafentlassene diese Chance?
Mehr
Beratung für Angehörige von Straffälligen
Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos.
Mehr
Unterstützung für Häftlinge und Angehörige
Mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich bundesweit in der Straffälligenhilfe der Caritas und ihrer Fachverbände. Ihr Ziel: Menschen zu stärken und sie zu ermutigen, ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Hilfe ist ...
Mehr
Knast und die Folgen
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden bestraft. Der Strafzettel wegen der abgelaufenen Parkuhr mag nicht der Rede wert sein. Schwieriger wird es wenn die Geldstrafe höher, das Familieneinkommen niedriger oder die Haftzeit länger ist. Dann ...
Mehr
Internetportal Knast.net
Infos, Austausch, Chat für Strafgefangene und deren Angehörige
mehr