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Glossar: Haft

Untersuchungshaft

Bei der Untersuchungshaft (U-Haft) wird ein(e) Beschuldigte(r) bereits vor der Verhandlung in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Das soll sicherstellen, dass er/sie zur Hauptverhandlung erscheint.

Voraussetzung für die U-Haft sind ein dringender Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (Wiederholung meint das erneute Begehen einer Straftat, Verdunkelung das Verschwindenlassen von Beweisen oder das Beeinflussen/Bedrohen von z. B. Zeugen).

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