Alle Inhaftierten bekommen ihren Vollzugsplan, der ständig überprüft und angepasst wird. Dieser Plan legt fest, welche Betätigungen, Ausbildungsmaßnahmen, therapeutischen und Freizeitmaßnahmen dem/der Gefangenen gestattet sind.
Der Plan wird in Konferenzen erstellt, die der Anstaltsleiter einberuft. Der/die Gefangene soll daran mitwirken.
Beratung für Angehörige von Straffälligen
Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos.
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Unterstützung für Häftlinge und Angehörige
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