Für die Zeit, in der die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, werden den Verurteilten häufig Bewährungshelfer(innen) als Ansprechpartner zur Seite gestellt.
Diese Sozialarbeiter(innen) unterstützen bei der (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft und bei der Vorbeugung weiterer Straftaten. Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung der vom Gericht benannten Bewährungsauflagen.