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Glossar: Haft

Revision

Das Urteil eines Gerichtes kann angefochten werden mit dem Ziel, dass es aufgehoben oder geändert wird. Dieses Verfahren nennt sich Revision.

Dabei wird das Urteil durch ein übergeordnetes Gericht (die nächsthöhere Instanz) auf Fehler beim Verfahren überprüft. Es erfolgt keine neue Beweisaufnahme.

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