Straftäter(innen) mit einem Suchtproblem stecken oft in einem Teufelskreis. Sie begehen Straftaten, um sich Suchtmittel zu beschaffen, werden erwischt, verurteilt und landen im Gefängnis.
Um den Betroffenen einen Ausstieg aus der Sucht und damit auch aus der Kriminalität zu ermöglichen, können sie unter bestimmten Bedingungen statt einer Haftstrafe eine Therapie wahrnehmen. Dies wird möglich, wenn das Gericht zustimmt und die Kostenübernahme geklärt ist.
Beratung für Angehörige von Straffälligen
Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos.
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