Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Haft

Besuchserlaubnis

Für jeden Besuch bedarf es einer Erlaubnis, die im Voraus beim Gericht beantragt werden muss. Wie der Antrag zu stellen ist, kann sich je nach Gerichtsbezirk unterscheiden.

Es gibt zwei Arten von Besuchserlaubnissen: Die Einzelerlaubnis für einen Besuch und die Dauererlaubnis für mehrere Besuche.

Wird ein Besuchsantrag abgelehnt, kann dagegen Beschwerde eingereicht werden.