Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Haft

Führungsaufsicht

Wer vom Gericht eine Führungsaufsicht bekommt, untersteht einer Aufsichtsstelle. Er/ sie muss Auflagen erfüllen und zeigen, dass er/sie nicht erneut straffällig wird.

Bewährungshelfer(innen) unterstützen die Verurteilten und überwachen die Einhaltung der Auflagen. Die können sein: Vorsprechen bei der Bewährungshelferin zu festgelegten Zeiten, verschärfte Meldepflicht bei der Polizei, Verpflichtung zur Psycho- oder Drogentherapie.

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Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Gut verständliche Infos mehr

Homepage des Landgerichts Verden

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