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Glossar: Haft

Ersatzfreiheitsstrafe

Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des/der Verurteilten abhängt.

Die Dauer der Freiheitsstrafe entspricht der Hälfte der Anzahl an Tagessätzen, zu denen jemand verurteilt wurde.

 

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