Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des/der Verurteilten abhängt.
Die Dauer der Freiheitsstrafe entspricht der Hälfte der Anzahl an Tagessätzen, zu denen jemand verurteilt wurde.
Damit eine Geldstrafe nicht ins Gefängnis führt
Das Geld ist knapp, die Schulden türmen sich zu einem großen Berg – und dann kommt noch eine Geldstrafe hinzu. Wer sie nicht bezahlen kann, muss ins Gefängnis. Doch zu dieser Freiheitsstrafe muss es nicht kommen.
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Beratung für Angehörige von Straffälligen
Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos.
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Unterstützung für Häftlinge und Angehörige
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Internetportal Knast.net
Infos, Austausch, Chat für Strafgefangene und deren Angehörige
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Ersatzfreiheitsstrafe nicht bei Bagatell-Delikten
Ersatzfreiheitsstrafe nicht bei Bagatell-Delikten – fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälli
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