In einigen Bundesländern gibt es das Projekt Geldverwaltung statt Vollstreckung der Freiheitsstrafe. Denn für mittellose Verurteilte, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können, mündet die Geldstrafe in der Praxis häufig in eine Ersatzfreiheitsstrafe - mit den negativen Folgen eines Gefängnisaufenthalts.
Anlaufstellen des Projekts "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe" wollen das vermeiden und bieten deshalb zu einer Geldstrafe verurteilten Personen betreuende Geldverwaltung an.
Die Anlaufstellen ermitteln gemeinsam mit dem/der Verurteilten eine Ratenhöhe, die diese(r) nachhaltig tragen kann. Diese Rate schlagen sie der Staatsanwaltschaft zur Zahlung der Geldstrafe vor. Der/die Verurteilte tritt zur Gewährleistung einer erfolgreichen Ratenzahlung seine Einkünfte (in der Regel die Ansprüche auf Sozialleistungen) ab. Die Zahlung der Raten erfolgt dann über die Anlaufstellen.