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Glossar: Kinder und Jugendliche

Heranziehung zu Kosten

Nicht alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für einige Angebote können Teilnahmebeiträge erhoben werden. Meist handelt es sich dabei um teil- bzw. stationäre Leistungen der Jugendhilfe. Die Berechnung des Kostenbeitrags ist relativ kompliziert. Im Normalfall sollen die Kosten ungefähr so hoch sein wie der Betrag der durch die Betreuung außerhalb zuhause eingespart wird. Gefährdet die mangelnde Bereitschaft der Eltern zur Kostenbeteiligung die gesamte Maßnahme, kann davon abgesehen werden. Es gilt die Einzelfallentscheidung. .