Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Sucht

BTMG – Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. So werden in Deutschland die Arzneimittel und Stoffe benannt, die „zentral“, also auf Gehirn- oder Rückenmarksebene, wirken. Aufgrund ihres Abhängigkeits-, Missbrauchs- und Nebenwirkungs-Potentials werden sie staatlich stark reguliert und kontrolliert.

Welche Stoffe unter das Gesetz fallen, ist in den Anlagen des Gesetzes aufgeführt:

Anlage 1: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel – Handel und Abgabe verboten.

Anlage 2: verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig – Handel erlaubt, Abgabe verboten.

Anlage 3: verkehrsfähig und verschreibungsfähig, Handel und Abgabe erlaubt.

Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Sucht

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unseren Fachleuten in der Suchtberatung immer wieder gestellt werden. Mehr

Sucht

Hier finden Expertinnen und Experten aktuelle Fachinformationen aus dem Themenfeld Sucht. Mehr

Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Betanet. Suchmaschine für Krankheit und Soziales

Infos über Anlage BTMG mehr