Das Blomenberg-Haus

Blomenbergha-Haus - 006 - _DW14558

Die persönliche Situation der Bewohner/-innen ist durch eine jahrelange Suchterkrankung gekennzeichnet. Trotz verschiedener therapeutischer Hilfen konnte keine stabile Abstinenz erreicht werden. Als Folge des dauerhaften Alkoholabusus leiden die Betroffenen zum Teil unter körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen. Sie sind nicht mehr bzw. noch nicht wieder in der Lage, ein eigenständiges und selbstorganisiertes Leben zu führen.

Ziel des Aufenthaltes im Blomenberg-Haus ist es, in einer geschützten Umgebung ein abstinentes, zufriedenes Leben zu führen und damit das Überleben zu sichern. Für einen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner dient das Blomenberg-Haus als Rehabilitationseinrichtung, in der sie eine abstinente Lebensführung einüben können, um diese später auch außerhalb der Einrichtung umzusetzen.

Das Angebot im Überblick

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    Blomenbergha-Haus - 008 - _DW14724

    Abstinenter Lebensraum
  • Individuelle Wohnformen (Einzelzimmer in den Wohnbereichen, Einzelzimmer in
    2-Personen-Appartements)
  • Feste Tagesstruktur
  • Werktherapie zur individuellen Förderung
  • Anleitung zur sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Hilfe bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt
  • Gesundheitsfürsorge und pflegerische Betreuung
  • Hauswirtschaftliche Betreuung und Anleitung
    (täglich selbst zubereitete Mahlzeiten)
  • Ressourcenorientierte Unterstützung im Alltag
  • Einzel- und Gruppengespräche
  • Training des Sozialverhaltens und Hilfe in Konfliktsituationen
  • Unterstützung beim Aufbau und der Pflege von sozialen Beziehungen
  • Begleitung im Umgang mit Behörden und beim Schriftverkehr

Lage und Ausstattung

Das Zimmer einer Bewohnerin mit Bett, Tisch und St�hlen sowie einer Couch

Das Blomenberg-Haus liegt im Bochumer Stadtteil Laer. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist gut, sodass man die Innenstadt in wenigen Minuten erreichen kann. In unmittelbarer Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine Apotheke. Der im Jahr 2017 bezogene Neubau ist barrierefrei gestaltet:

  • 4 Appartements mit jeweils zwei Einzelzimmern sowie
    Küche und Bad
  • Gemeinschaftsküchen auf jeder Etage
  • Werkräume
  • Multifunktionsraum
  • zum Teil behindertengerechte Zimmer und Bäder
  • Krisenzimmer 

Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden chronisch mehrfach beeinträchtigte, abhängigkeitskranke Menschen (Schwerpunkt: Alkoholabhängigkeit). Die Aufnahme ist freiwillig und setzt die Bereitschaft voraus, die Angebote der Einrichtung wahrzunehmen und abstinent zu leben. Ausschlusskriterien sind Abhängigkeit oder Konsum von illegalen Suchtmitteln, Suizidalität oder ein erheblicher Pflegebedarf.

Die Aufenthaltsdauer wird individuell vom Kostenträger festgelegt. Sie richtet sich nach den Bedürfnissen des Einzelnen und dem Ausmaß des Hilfebedarfs.

Finanzierung 

Am 1. Januar 2020 sind die Änderungen nach dem Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) in Kraft getreten. Seitdem wird zwischen Kosten der Unterkunft und des Wohnens sowie den Kosten der Eingliederungshilfe unterschieden.

Die Kosten der Unterkunft und des Wohnens werden in der Regel durch das zuständige Amt für Soziales und Wohnen sowie durch die individuell zu beantragende Grundsicherung getragen (Verpflegung,Hauswirtschaft u.a.).

Die Fachleistungen werden aktuell noch durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanziert. In Einzelfällen ist auch individuelles Einkommen zur Kostendeckung einzusetzen.

Gültige und aktuelle Bescheide zur Hilfegewährung sind daher Aufnahmevoraussetzung.