Frauenhaus
Das Frauenhaus Bochum bietet bedrohten und körperlich / seelisch misshandelten Frauen und ihren Kindern Schutz vor Gewalt. Religionszugehörigkeit, Nationalität oder regionale Herkunft spielen keine Rolle. Im geschützten Rahmen des Frauenhauses können die Bewohnerinnen in Ruhe für sich klären, wie sie ihr Leben zukünftig gestalten wollen.
Bei diesem Prozess und bei der Klärung aller anfallenden Probleme stehen ihnen die Mitarbeiterinnen des Hauses mit professioneller Beratung und praktischen Hilfen zur Seite.
Auch die Kinder, die immer von der Gewalt direkt oder indirekt mitbetroffen sind, finden im Frauenhaus einen angst- und gewaltfreien Raum. Eine pädagogische Mitarbeiterin unterstützt die Mütter bei der Förderung und Betreuung ihrer Kinder.
Leben im Frauenhaus Bochum
Als geschützte Wohnmöglichkeit auf Zeit bietet das Frauenhaus Raum für 14 Frauen und ihre Kinder. Jede Frau bewohnt ein eigenes Zimmer mit Duschbad und Toilette. In den Familienzimmern steht zusätzlich ein abtrennbarer Schlaf- und Wohnbereich für die Kinder bereit. Zu jeder Etage gehören ein Wohnzimmer und eine große Küche, die von den Bewohnerinnen gemeinschaftlich genutzt werden. Für Frauen mit einer Behinderung gibt es ein barrierefreies Appartement. Beide Wohnetage verfügen über einen großen Balkon. Außerdem lädt der Garten mit Kinderspielgeräten bei schönem Wetter nach draußen ein.
Das Zusammenleben im Haus erfordert von den Bewohnerinnen Rücksichtnahme und Kooperationsbereitschaft. Sie übernehmen im Wechsel hausinterne Aufgaben und verpflegen sich von ihrem eigenen Einkommen selbst.
Finanzierung
Der Aufenthalt der Frauen wird über einen Tagessatz finanziert. Ist kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden, tragen das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten. Studentinnen, Bafög-Berechtigte, Frauen ohne Aufenthaltstitel oder EU-Bürgerinnen mit Freizügigkeit zur Arbeitsaufnahme haben derzeit jedoch keinen Leistungsanspruch nach den Sozialgesetzbüchern (SGB II und XII). Die Kosten für ihren Aufenthalt werden daher nicht vom Staat übernommen. Diese Gesetzeslage ist sowohl für die Betroffenen als auch für die Frauenhäuser ein großes Problem.
Das Frauenhaus bietet seinen Bewohnerinnen:
- Notaufnahmen zu jeder Tages- und Nachtzeit
- Umfassende psychosoziale Beratung
- Unterstützung in rechtlichen und administrativen Aufgaben
- Krisenintervention
- Vermittlung an Fachberatungsstellen
- Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
- Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
- Pädagogische Arbeit mit den Kindern