Stromspar-Check Kommunal

Beratung

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Die Beratung erfolgt vor Ort in der eigenen Wohnung und wird von Stromsparhelfern durchgeführt, die für diese Aufgabe geschult wurden.

Beim ersten Besuch erfolgt zunächst eine umfassende Bestandaufnahme, bei der die Berater auch schon Tipps für eine effizientere Energienutzung geben. Anschließend werden die erhobenen Daten ausgewertet und in einen individuellen Stromsparplan eingearbeitet, der den Ratsuchenden bei einem zweiten Besuch erläutert wird.

Darüber hinaus stellen die Stromsparhelfer den Ratsuchenden kostenlose Energiesparmittel (z. B. Energiesparbirnen, Steckdosenleisten mit Schalter, TV-Standby-Abschalter, Zeitschaltuhren und Strahlregler für Wasserhähne) zur Verfügung.

Erfahrungsgemäß können durch diese Maßnahmen pro Jahr rund 100 Euro an Energie- und Wasserkosten eingespart werden. Langfristig werden mit jedem Check außerdem rund zwei Tonnen Kohlendioxid vermieden, das sind insgesamt mehr als 135.000 Tonnen weniger CO 2-Emmissionen.

Teilnahme

Der Stromspar-Check kann von Personen und Familien in Anspruch genommen werden, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen.

Kooperationspartner

Der Stromspar-Check ist eine gemeinsame Aktion des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD).

Haben Sie Interesse?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail, damit wir einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren können. 

Corona-Epidemie: Weiterhin Hausbesuche möglich

Auch in der Corona-Pandemie bietet der Stromspar-Check persönliche Beratungen und Hausbesuche an.

Um die Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden vor einer Ansteckung durch das Corona-Virus zu schützen, beachten Sie bitte folgende Präventions- und Hygienemaßnahmen: 

  • Sowohl die Stromsparhelfer/-innen als auch die Kunden/-innen tragen bei den Hausbesuchen eine Schutzmaske und halten einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern ein. 

  • Während der Beratung sind keine weiteren haushaltsfremden Personen anwesend.

  • Auf Berührungen wie z. B. Händeschütteln zur Begrüßung oder zum Abschied wird verzichtet.