Hospiz St. Hildegard

Eine Pflegerin sitzt am Bett eines Hospiz-Gastes

Pflege und Begleitung 

Das Hospiz St. Hildegard versteht sich als ein Ort des Lebens und der Gemeinschaft. Das erfahrene Pflegeteam ist rund um die Uhr für die Schwerkranken da und sorgt in enger Kooperation mit den behandelnden Ärzten dafür, dass diese ihre letzte Lebensphase weitestgehend ohne Angst und Schmerzen verbringen können.

Darüber hinaus stehen den Gästen und ihren Angehörigen ein Sozialarbeiter (Hospizleitung) sowie je eine Seelsorgerin der katholischen und evangelischen Kirche begleitend zur Seite. Ergänzt wird das personelle Angebot durch engagierte, geschulte Ehrenamtliche.

Blick aus dem Garten mit Wiese und Blumenbeeten auf das Hospiz Sankt Hildegard Zimmer und Ausstattung

Das Haus verfügt über elf Einzelzimmer, die sich über zwei Etagen verteilen. Die Zimmer sind modern und freundlich eingerichtet und verfügen zum Teil über einen Balkon. Damit die Gäste sich wohl fühlen können, bieten die Räume neben der Grundausstattung Platz für persönliche Dinge wie z. B. den Lieblingssessel, Bilder, eine Wanduhr oder eine Stehlampe.

Aufnahme 

Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität, sozialer Einbindung und Einkommen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Hospiz St. Hildegard ist, dass der Betroffene an einer rasch fortschreitenden Erkrankung leidet und nach ärztlichem Ermessen nur noch eine kurze Lebensphase zu erwarten hat. Außerdem können schwere körperliche, seelische oder soziale Probleme eine intensive palliative Pflege und Therapie erforderlich machen.

Eine Mitarbeiterin telefoniert im EmpfangsbüroAnmeldung 

Die Anmeldung kann durch den Betroffenen selbst, seine Angehörigen, Freunde oder ihm nahe stehende Menschen erfolgen. Auf Wunsch kann der Kontakt auch durch die Mitarbeiter von Pflegediensten und Krankenhäusern etc. aufgenommen werden.

Für eine persönliche Anmeldung nimmt sich das Team vom Hospiz St. Hildegard gerne Zeit. Um eine vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Finanzierung

Die Kosten für den Hospizaufenthalt übernimmt zum größten Teil die jeweilige Kranken- und Pflegekasse. Das Hospiz selbst muss einen gesetzlichen Trägeranteil aufbringen, der durch Spenden zu finanzieren ist. Dieser Trägeranteil des Hospizes beträgt (mindestens) fünf Prozent des mit den Kassen vereinbarten Pflegesatzes. In der Praxis ist dieser jedoch wesentlich höher wegen des zusätzlichen sachlichen und personellen Angebots, den die hospizeigenen Qualitätsanforderungen an die Begleitung der Gäste und ihrer Angehörigen mit sich bringen.