Ambulante Rehabilitation Sucht

Ein Stuhlkreis mit Männern und Frauen

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einer ambulanten Rehabilitation ist vor Beginn der Maßnahme der regelmäßige Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle. Von dort aus wird in der Regel der Antrag auf Kostenübernahme gestellt. In dieser Vermittlungszeit, die auch der Vorbereitung der Rehabilitationsmaßnahme dient, sollten die vereinbarten Termine eingehalten werden und mit ambulanter Unterstützung abstinent gelebt werden. Dazu kann vorab eine Entgiftung in einem Krankenhaus notwendig sein.

Die ambulante Rehabilitation eignet sich insbesondere für alkohol- und/oder medikamentenabhängige Menschen, die

  • während der Rehabilitationsmaßnahme weiterhin in ihrem Beruf arbeiten möchten oder müssen
  • ihre Familie oder ihre Freunde in die Veränderungsprozesse miteinbeziehen möchten
  • nicht über längere Zeit ihr Zuhause verlassen können  (z.B. wegen familiärer Verpflichtungen).

Therapieinhalte 

Die ambulante Rehabilitation Sucht erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten. Sie beinhaltet

  • Gruppengespräche (einmal wöchentlich) mit therapeutischer Leitung
  • Therapeutische Einzelgespräche (einmal wöchentlich)
  • Ärztliche Visite
  • Teilnahme an thematischen Schwerpunktgruppen (z. B. Rückfallprophylaxe, Angehörigen-Gruppen) 
  • Einzelgespräche für Angehörige (sind in der Kostenbewilligung enthalten)

Ziele

  • Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit
  • Dauerhafte abstinente Lebensführung
  • Stabilisierung des familiären und sozialen Umfelds
  • Sicherung bzw. Wiedererlangen der Berufsfähigkeit

Finanzierung

Die ambulante Rehabilitation Sucht ist eine eigenständige Rehabilitationsform der Suchtkrankenhilfe. Sie wird von den Leistungsträgern anerkannt un