Christophorushaus
Das Christophorushaus ist eine stationäre Einrichtung für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Während ihres Aufenthaltes lernen die Männer unter professioneller Anleitung, ihr Leben neu zu ordnen und in einen normalen Alltag zurückzufinden.
Zielgruppe:
- Junge Männer in problematischen Lebensverhältnissen
- Männer ohne Tagesstruktur
- Männer mit behandelbarer Suchtproblematik
- Männer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ohne Pflegestufe
Das Team des Christophorushauses erarbeitet mit den Männern individuelle Hilfepläne. Je nach persönlicher Ausgangslage ergeben sich folgende Perspektiven:
- Selbstständige Bewältigung des Alltags
- Leben ohne fremde Hilfen außerhalb einer Einrichtung
- Milderung der Suchtproblematik und deren Folgen
- Integration in übliche Wohn- sowie Ausbildungs- und
Arbeitsverhältnisse
- Ordnung der finanziellen Situation
Leistungen
- Einzel- und Gruppengespräche
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten
- Tagesstrukturierung
- Hilfen beim Umgang mit Behörden und anderen
Institutionen
- Integration in den hauswirtschaftlichen Dienst
- Hilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Vermittlung in interne und externe Arbeitsgelegenheiten
- Unterstützende Gesundheitsfürsorge
- Freizeitpädagogische Angebote
- Kooperation mit der Schuldnerberatung
- Nach dem Auszug aus dem
Christophorushaus: Vermittlung in Nachbetreuung
Leben im Christophorushaus
Auf 3 Etagen stehen für 30 Bewohner 16 Einzel- und 7 Doppelzimmer zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Betten, Schränken, Sitzgelegenheiten, Fernseher mit Kabelanschluss und einem Handwaschbecken ausgestattet. Darüber hinaus stehen verschiedene Gemeinschafträume zur Verfügung.
Über eine mögliche Aufnahme entscheidet das Team des Christophorushauses nach einem persönlichen Informationsgespräch. Dieses kann auch außerhalb der Einrichtung, zum Beispiel im Krankenhaus oder in der JVA, stattfinden.
Finanzierung
Kostenträger für den Pflegesatz des Christophorushauses ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, also der Landschaftsverband. Die Bewohner beteiligen sich in der Regel mit ihren ALG-II-Bezügen am Pflegesatz. Im Gegenzug erhalten sie neben Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischer Betreuung auch Taschen- und Bekleidungsgeld.