Caritas fordert Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung
Das diesjährige Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 12. bis 16. Juni lautet: „Was können wir uns noch leisten – Überschuldungsrisiko Inflation“.
Die Dienststellenleiterin der Schuldnerberatung des Caritasverbands Ruhr-Mitte Petra Kerlin hat die Schuldnerberatung im Jahr 2000 aufgebaut. Kerlin stellt fest: "Seit Beginn meiner Beratungstätigkeit gibt es stets einen hohen Andrang an Terminanfragen von Ratsuchenden. Seit einigen Monaten ist die Anzahl der Anfragen jedoch besonders hoch." Dies läge unter anderem auch an der Inflation. "Es trifft viele Menschen. Besonders schwierig ist es für die Personengruppen, die bereits ohnehin von einem Armutsrisiko betroffen sind, wie zum Beispiel Sozialleistungsempfänger, Menschen mit Niedrigeinkommen, Alleinerziehende, kranke Menschen oder Familien mit mehreren Kindern", so die Beraterin.
Sozialleistungsempfänger erhalten zwar für gewöhnlich zu ihrem Regelsatz die Warmmiete, müssen den Abschlag für Strom jedoch aus ihrem Regelsatz von derzeit 502 Euro pro Monat leisten. Dazu käme, dass es viel schwieriger geworden sei, sich günstig und möglichst gesund zu ernähren. Die Tafeln haben zum Teil Aufnahmestopps und sind eigentlich nur als Ergänzung zu staatlichen Leistungen gedacht und nicht als (Teil-) Ersatz. Auch für andere Personengruppen sei es schwer, die Inflation von Energiepreisen und Lebenshaltungskosten zu stemmen, geschweige denn für notwendige Anschaffungen Rücklagen zu bilden.
Vermehrt auch Rentner und Menschen aus der Mittelschicht
Daher kommen auch vermehrt andere Personenkreise auf das Beratungsangebot der Schuldnerberatung zu. "Rentner, Menschen mit Mittelschichtseinkommen, Studenten zählen nun auch häufiger dazu", so Kerlin. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gibt es bislang nicht. "So war es für unsere Beratungsstelle bis zum Jahr 2022 auch nur möglich, das Angebot an Ratsuchende, die eine Kostenübernahme über die Stadt Bochum erhalten, zu richten. Seit 2022 erhalten wir für unsere Beratungsstelle als eine von der Bezirksregierung anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung erstmalig eine Landesmittelförderung. Damit können wir das Angebot einem breiteren Personenkreis zur Verfügung stellen." Seit Mitte 2022 verstärkt Mathias Hoth die Arbeit von Petra Kerlin mit einer halben Stelle. "Allerdings sind 1,5 Stellen für die Schuldnerberatung weiterhin nicht ausreichend, um der großen Anzahl an Anfragen gerecht zu werden". Ratsuchende müssen auf längerfristige Termine vertröstet werden oder es kann zeitweilig nur an andere Beratungsstellen und Hilfsangebote verwiesen werden, deren Kapazitäten jedoch auch begrenzt seien.
Die Schuldnerberatung des Caritasverbands Ruhr-Mitte e.V. unterstützt daher die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV):
- gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung
- genereller Pfändungsschutz von existenzsichernden Leistungen
- keine Energiesperren für Verbraucher*innen
- unbürokratischer Zugang zu Sozialleistungen
- zukunftsweisender Ausbau der Finanzierung von sozialer Schuldnerberatung
Das Forderungspapier der AG SBV zur Aktionswoche und zu den Forderungen im Detail finden Sie auf der Homepage www.aktionswoche-schuldnerberatung.de. Nähere Hinweise zur Kontaktaufnahme mit unserer Beratungsstelle finden Sie auf unserer Homepage www.caritas-bochum.de unter der Rubrik: Hilfe und Beratung- Menschen in materieller Not