Essen
(cde)
Das seit dem 1. Januar geltende
Pflegestärkungsgesetz sieht verbesserte Leistungen in der häuslichen Pflege
vor, die nun passgenauer eingesetzt und miteinander kombiniert werden können.
„Im Prinzip ist das gut“, so Andreas Meiwes, Direktor der Caritas im
Ruhrbistum. "Die Leistungen sind aber so kompliziert, dass selbst
Pflegepraktiker nicht mehr so recht durchblicken." Aus diesem Grund bietet
die Caritas im Ruhrbistum eine Telefonhotline für zu Pflegende und Angehörige
an.
Die Fachreferenten des Verbandes beantworten am Donnertag, den 5. Februar,
zwischen 9.00 und 14.00 Uhr Ihre Fragen. Sie informieren über die neuen
Möglichkeiten in der ambulanten Pflege und wo Betroffene konkret Unterstützung
bekommen:
Marion Louven, Tel. 0201/81028 137
, und
Frank Krursel, Tel.
0201/81028 121
.
Info:
Das Pflegestärkungsgesetz regelt die
Leistungen für Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege nun flexibler.
So können bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen künftig für
Unterstützung im Haushalt oder für die Organisation zusätzlicher
Hilfestellungen umgewandelt werden. Betroffene haben somit die Möglichkeit,
selbst zu entscheiden, in welcher Form sie im Alltag unterstützt werden
möchten.
Einzelne Leistungen wurden erhöht. Umbaumaßnahmen wurden bislang mit lediglich
2.557 Euro finanziert, nun sind es 4.000 Euro. Für die Gründung einer WG für
Pflegebedürftige können die Zuschüsse auf bis zu 16.000 Euro pro Umbaumaßnahme
addiert werden.
(ChG)