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Stand: 07.05.2019

Pressemitteilung

Telefonhotline

Marion-Louven-Frank-Krursel--250.jpg Essen (cde) Das seit dem 1. Januar geltende Pflegestärkungsgesetz sieht verbesserte Leistungen in der häuslichen Pflege vor, die nun passgenauer eingesetzt und miteinander kombiniert werden können. „Im Prinzip ist das gut“, so Andreas Meiwes, Direktor der Caritas im Ruhrbistum. "Die Leistungen sind aber so kompliziert, dass selbst Pflegepraktiker nicht mehr so recht durchblicken." Aus diesem Grund bietet die Caritas im Ruhrbistum eine Telefonhotline für zu Pflegende und Angehörige an.

Die Fachreferenten des Verbandes beantworten am Donnertag, den 5. Februar, zwischen 9.00 und 14.00 Uhr Ihre Fragen. Sie informieren über die neuen Möglichkeiten in der ambulanten Pflege und wo Betroffene konkret Unterstützung bekommen:

Marion Louven, Tel. 0201/81028 137 , und Frank Krursel, Tel. 0201/81028 121 .

Info:
Das Pflegestärkungsgesetz regelt die Leistungen für Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege nun flexibler. So können bis zu 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen künftig für Unterstützung im Haushalt oder für die Organisation zusätzlicher Hilfestellungen umgewandelt werden. Betroffene haben somit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, in welcher Form sie im Alltag unterstützt werden möchten.

Einzelne Leistungen wurden erhöht. Umbaumaßnahmen wurden bislang mit lediglich 2.557 Euro finanziert, nun sind es 4.000 Euro. Für die Gründung einer WG für Pflegebedürftige können die Zuschüsse auf bis zu 16.000 Euro pro Umbaumaßnahme addiert werden.
(ChG)

Annette Borgstedt
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Caritasverband für Bochum
und Wattenscheid e.V.
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