URL: www.caritas-bochum.de/pressemitteilungen/opfer-von-straftaten-nicht-alleinlassen/1253873/
Stand: 07.05.2019

Pressemitteilung

Opfer von Straftaten nicht alleinlassen

So erleichtert der Schüler ist, dass sein Peiniger nun endlich bestraft wird, so belastend ist es zugleich für ihn, am Gerichtsprozess teilzunehmen. Zur Seite steht ihm dabei Dr. Markus Krischak vom Bochumer Caritasverband, der für den Jugendlichen die sogenannte "Psychosoziale Prozessbegleitung" (PSPB) übernommen hat. 

"Seit letztem Jahr sind die Gerichte in NRW verpflichtet, bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten auf Antrag des Betroffenen einen Prozessbegleiter beizuordnen", erklärt Krischak, der sich zusammen mit drei weiteren Kolleginnen und Kollegen des katholischen Wohlfahrtsverbands im Rahmen einer einjährigen Weiterbildung für diese Aufgabe qualifiziert hat. Auch bei anderen schweren Delikten kann eine Beiordnung durch das Gericht erfolgen. Das gilt gleichermaßen für Minderjährige als auch für Erwachsene. "Damit erhalten die Opfer von Straftaten endlich auch von Gesetz wegen die Unterstützung und professionelle Hilfe, die sie während des oft sehr belastenden Strafverfahrens benötigen", begrüßt der 46-jährige Diplom-Sozialarbeiter die Gesetzesnovelle.

Von der Anzeige bis zum Urteil 

Die beiden Prozessbegleiter Dr. Markus Krischak und Michaela Wiedemhöver stehen vor dem Bochumer Justizzentrum

Im Idealfall erstreckt sich die psychosoziale Begleitung von der Anzeigenerstattung bis zum Prozessende. "Leider weiß bislang kaum jemand von dieser Möglichkeit", bedauert Krischak. Daher leistet er zusammen mit seiner Kollegin Michaela Wiedemhöver vom SkF – Sozialdienst katholischer Frauen in Bochum momentan noch viel Aufklärungsarbeit und informiert Kooperationspartner wie Polizei, Anwaltskanzleien, Opferschutzstellen und das Gericht über das neue Angebot. "Für Außenstehende ist es zunächst schwierig zu verstehen, wie sich unser Aufgabengebiet von dem der klassischen Opferberatungsstellen oder der Anwälte unterscheidet", berichtet Michaela Wiedemhöver. "Bei der PSPB geht es weder um die Aufarbeitung der oft traumatischen Erlebnisse, noch können wir die Betroffenen juristisch beraten, geschweige denn sie juristisch vertreten. Wir sind vielmehr Lotsen, die dem Opferzeugen den Weg durch die völlig unbekannte und schwer verständliche Gerichtswelt erleichtern und erklären."

Bei Lukas hat Krischak beispielsweise dafür gesorgt, dass für ihn am Prozesstag das Zeugenschutzzimmer im Gericht zur Verfügung stand. "Das hat die Wartezeit von fast vier Stunden deutlich angenehmer gestaltet, als wenn wir mit allen anderen zusammen im Flur vor dem Gerichtssaal hätten sitzen müssen." Vor allem aber konnte der Sozialarbeiter Lukas im Gerichtssaal zur Seite stehen und ihm dadurch ein Stück seiner Nervosität nehmen. "Ich saß direkt neben ihm auf der Zeugenbank und konnte ihn so gut zum Angeklagten hin abschirmen." Denn genau das war die große Angst von Lukas im Vorfeld: Dass er seinen Peiniger vor Gericht wiedersieht und in seiner Anwesenheit als Zeuge aussagen muss.

Opferzeugen stehen vor Gericht unter Druck

Alles ist gut gegangen: Lukas hat seine Aussage gemacht, der Richter war freundlich und auch die Verteidigung des Angeklagten hat ihn vor weiteren unangenehmen Fragen verschont. "Leider läuft das nicht immer so glatt", weiß Michaela Wiedemhöver aus Erfahrung. "Für manchen Zeugen gerät die Aussage vor Gericht zu einer Nerven- und Belastungsprobe." Dann liegt es an uns, ihm die nötige Ruhe zu geben und ihm durch unsere Anwesenheit den Rücken zu stärken. Gegebenenfalls können wir auch eine Pause empfehlen, wenn es zu heftig wird."

Letztendlich profitieren alle Beteiligten von der Arbeit von Michaela Wiedemhöver und Dr. Markus Krischak: Das Gericht hat einen verlässlichen Zeugen, die Anwälte können sich auf juristische Fragestellungen konzentrieren und das Opfer fühlt sich nicht alleingelassen. Das findet auch Lukas: "Die Betreuung war super. Ganz herzlichen Dank dafür."

 

Kurzinfo:

Opfer von schweren Straftaten (z. B. Sexualdelikte, schwere Körperverletzung, Stalking, Raub, Menschenhandel, Geiselnahme) und Hinterbliebene können die Psychosoziale Prozessbegleitung für sich in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme der PSPB ist freiwillig und für die Betroffenen kostenfrei. Die Beiordnung eines Prozessbegleiters erfolgt nach Antrag des Opfers durch die zuständigen Richter und kann bereits im Ermittlungsverfahren ausgesprochen werden. Bei minderjährigen Opfern und bei Sexualdelikten, sind die Gerichte seit 2017 gesetzlich zu einer Beiordnung verpflichtet.

 

Weitere Informationen und Kontakt über:

  • Caritasverband für Bochum und Wattenscheid, Abteilung SKM, Tel. 0234. 30705-31, Ansprechpartner: Dr. Markus Krischak und Wolfgang Frewer
  • Caritasverband für Bochum und Wattenscheid, Beratungsstelle "Neue Wege", Tel. 0234. 50 36 69, Ansprechpartnerin: Beate Zimmermann

  • SkF – Sozialdienst katholischer Frauen Bochum, Tel. 0234. 95501-0, Ansprechpartnerin: Michaela Wiedemhöver