Was darf man mit Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige tun?

Zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zum Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad und wofür er verwendet werden darf, lädt die Caritas-Seniorenbegegnungsstätte Kaiseraue am Dienstag, 28. Februar 2023, gemeinsam mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz ein.

Ab 15.30 Uhr geht es in den Räumen an der Josephinenstraße 31 um den Entlastungsbetrag gemäß Paragraph 45b (Sozialgesetzbuch XI), der Männern und Frauen ab Pflegegrad 1 zusteht.

Der monatliche Betrag in Höhe von 125 Euro, für den kein weiterer Antrag gestellt werden muss, soll die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag unterstützen. Und auch Angehörige sollen damit entlastet werden.